Entscheidung zum Baugebiet „Am Stein“
Wir haben uns in der Ratssitzung gegen den Beschluss gestellt, weil wir der Meinung sind, dass durch die Eintragung einer Grunddienstbarkeit den Bürgern, die dort bauen oder ein Grundstück kaufen möchten, jede Möglichkeit genommen wird, sich gegen eventuell austretende und gesundheitsbelastende Schadstoffe sowie Lärmimmisionen zur Wehr zu setzen.
Unseres Erachtens nach wird der Fa. H. Everken hierdurch ein Freibrief ausgestellt, insbesondere Nachts die aeitens des Gesetzgebers vorgeschriebenen Werte zu überschreiten. Dies geht ja auch aus der gewählten Formulierung „Der Eigentümer kann für die gelegentliche nächtliche Überschreitung des Lärmpegels weder öffentlich-rechtliche noch privatrechtliche Unterlas-sungs-, Abwehr-, Entschädigungs- oder Ausgleichsansprüche geltend machen, hervor. Es ist sicher wichtig und richtig, dass man mit Rücksicht auf die vielen Arbeitsplätze ein gegenseitiges Einvernehmen der Olsberger Hütte und der potenziellen Bauherren schaffen wollte. Ob dies jedoch soweit gehen muss, dass die Bau-/Kaufwilligen derartige Verpflichtungen eingehen, muss stark in Frage gestellt werden. Das Umweltbundesamt in Berlin bewertet Lärm inzwischen als Umweltgift Nummer eins! Wir hätten uns gewünscht, dass als Erstes hinterfragt worden wäre, ob wirklich alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden, die Lärm- und Geruchsbelästigungen so niedrig wie nur eben möglich zu halten.
Wir hoffen nur, dass sich alle Beteiligten der Konsequenzen, die sich aus der Vereinbarung, die sie getroffen haben ergeben, bewusst sind und wünschen insbesondere den Kindern, die dort leben werden, dass sie gesund bleiben.
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